Gefahrstoffe
Asbest und Künstliche Mineralfasern (KMF)
Im Rahmen der Asbestuntersuchung ermitteln wir die Asbest Grenzwerte und erstellen mittels Materialanalysen Gutachten über das Gefährdungspotenzial. Sowohl Asbest als auch Künstliche Mineralfasern (KMF) können erhebliche Gesundheitsschädigungen bei Menschen hervorrufen. Insbesondere bei der Sanierung von Gebäuden können Schadstoffe frei werden, die eine Asbestuntersuchung bzw. eine KMF -Untersuchung notwendig machen. Auf Grund der nachweislich hohen Gesundheitsgefährdung durch diese Schadstoffe in Gebäuden gibt es behördlich fest geschriebene Asbest Grenzwerte, die einzuhalten sind. Unsere Sachverständigen sind auf die Erstellung von Asbest Gutachten spezialisiert und unterstützen Sie bei der Schadstoffuntersuchung in ihren Gebäuden.
TÜV NORD Umweltschutz untersucht Schadstoffe in Gebäuden, insbesondere Asbestprodukte, nimmt bei Verdacht Proben und führt eine Materialanalyse im Rasterelektronenmikroskop durch. Wenn sich der Verdacht bestätigt, dass Asbestfasern z.B. in der Heizungsluft von Turnhallen vorhanden sind, besteht Handlungsbedarf, denn sowohl Asbest als auch Künstliche Mineralfasern gefährden und schädigen die Gesundheit. Die Asbest Grenzwerte für Schadstoffe in Gebäuden sind gesetzlich vorgeschrieben und müssen eingehalten werden. TÜV NORD Umweltschutz verfügt über die erforderliche technische und personelle Ausstattung, um schnell Klarheit zu schaffen, ob eine Überschreitung der Asbest Grenzwerte vorliegt. Im Falle eines Schadstoffverdachts unterstützen unsere Sachverständigen Sie bei der Gefährdungsprüfung und -beurteilung und erstellen, z.B. ein Asbest Gutachten.
Asbest hat eine nachgewiesene krebserzeugende Wirkung beim Menschen. Vor allem im Brandschutz wurde in der Vergangenheit Asbest als Baumaterial verwendet und ist somit als Schadstoff in einigen Gebäuden vorhanden. Diese Materialien sind aber in der Regel „verdeckt“ eingebaut, so dass die Asbesthaltigkeit solcher Materialien von einem Nichtfachmann kaum erkannt wird. Der Eigentümer hat für den gesundheitlich einwandfreien Zustand seines Gebäudes zu sorgen. Er haftet im Rahmen der Zustandshaftung auch für Schadstoffe in Gebäuden.
Sind in einem Gebäude schwach gebundene Asbestprodukte vorhanden muss von einem Asbestsachverständigen die Sanierungsdringlichkeit nach den Asbest-Richtlinien bewertet werden. In einem Asbest Gutachten wird dargestellt, ob eine Sanierung notwendig ist, oder ob die Asbestprodukte im Gebäude verbleiben können, weil von ihnen keine Gefährdung ausgeht. Umbau oder Abriss eines Gebäudes ist bei größeren Gebäuden eine Asbestuntersuchung behördlich vorgeschrieben und bei kleineren Gebäuden anzuraten.
KMF ist eine Sammelbezeichnung für eine Vielzahl künstlich hergestellter mineralischer Faserprodukte. Von besonderer technischer Bedeutung sind Glas- und Steinwolle- sowie Keramikfaser-Produkte. Diese enthalten in der Regel lungengängige Fasern (WHO-Fasern). Ob diese krebserzeugend oder krebsverdächtig sind, wird durch die nasschemische Bestimmung des Kanzerogenitätsindexes (KI) nach dem IFA-Arbeitsblatt 7488 ermittelt. Lungengängige Fasern mit einem KI-Wert > 40 sind unbedenklich, mit einem KI-Wert < 40 sind sie als Gefahrstoff eingestuft.
Die krebserzeugende Wirkung hängt vor allem von der Biolöslichkeit der Fasern ab. Je schneller die Fasern vom Körper aufgelöst, bzw. abgebaut werden, umso geringer ist ihre krebserzeugende Wirkung. Seit Mitte der 90er-Jahre werden KMF-Produkte mit geänderter chemischer Zusammensetzung hergestellt, die als biolöslicher angesehen werden. Unsere Experten führen Materialanalysen durch und erstellen Gutachten.
Asbest und künstliche Mineralfasern: Was zeichnet uns aus?
Wir besitzen ein umfangreiches Qualitätsmanagementsystem und sind von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) u.a. für Asbestmessungen akkreditiert.
Unsere Sachverständigen sind in Hamburg behördlich akkreditiert sowie öffentlich bestellte und vereidigte Asbestsachverständige. Wir unterstützen Sie bei der Einhaltung der behördlichen Vorgaben, überprüfen Räume und Gebäude auf Schadstoffe und erstellen Asbest Gutachten.
Asbest und künstliche Mineralfasern: Welche Leistungen bieten wir an?
Wir überprüfen Ihre Gebäude und technischen Anlagen auf Asbest und Künstliche Mineralfasern und führen Materialanalyse Gutachten durch. Dabei bieten wir alle Dienstleistungen dieses Aufgabenfeldes aus einer Hand an. Aber auch für einzelne Teilleistungen im Bereich der KMF- und Asbestuntersuchung sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner. Dies kann u.a. sein:
- Materialanalysen mit dem Rasterelektronenmikroskop (REM)
- Bestimmung des KI-Wertes nach IFA-Arbeitsmappe 7488
- Bewertung der Sanierungsdringlichkeit nach den Asbest-Richtlinien
- Prüfung der Ausdehnung von Kontaminationen
- Vorschläge für Schutzmaßnahmen
- Messung der Faserkonzentration von Asbest und KMF in der Raumluft nach VDI-Richtlinie 3492 und in Arbeitsbereichen nach BGI 505-46
- Ausstellung der Asbest-Bescheinigung für die Abbruchgenehmigung
- Erstellung eines Sanierungskonzeptes mit Planung für die Wiederherstellung des Brandschutzes und Kostenschätzung
- Beantragung aller notwendigen Genehmigungen
- Ausführungsplanung mit Erstellung des Leistungsverzeichnisses (Ausschreibung) und einer detaillierten Arbeitsanweisung
- Wertung der Angebote und Beratung bei der Auftragsvergabe
- Bauleitung, Überwachung der Sanierung und des Rückbaus, Feststellung von Mängeln
- SiGeKo, Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination nach Baustellenverordnung
- Messung der Asbestfaserkonzentration als Erfolgskontrolle der Sanierung
- Begutachtung von Asbestzementdächern für die steuerliche Absetzung als außergewöhnliche Belastung
Asbest und künstliche Mineralfasern: Welche Normen und gesetzlichen Regelungen bilden die Arbeitsgrundlage?
Für den Eigentümer eines Gebäudes sind die §§ 3, 16 und 53 der Musterbauordnung (MBO) Grundlage für Untersuchungspflichten. Daneben noch die Technischen Baubestimmungen „Asbest“ (Asbest-Richtlinien). Die TRGS 519 und die TRGS 521 sind Arbeitsschutzvorschriften bei einer Sanierung von Asbest bzw. KMF.
Die Einstufung als krebserzeugende Gefahrstoffe erfolgt nach Anhang VI Nr. 4.2.1 der RL 67/548/EWG für Asbest in die Kategorie 1 und für KMF je nach KI-Wert in die Kategorie 2 oder 3 oder ohne Einstufung.
Unsere Sachverständigen unterstützen Sie bei Sanierungsvorhaben mit Asbestuntersuchungen, Asbest Gutachten und der Sanierungsüberwachung. Wir bieten Ihnen Rechtssicherheit gegenüber Behörden und sorgen für die Einhaltung der vorgeschriebenen Asbest Grenzwerte.
Asbest und künstliche Mineralfasern: Ansprechpartner
Auf individuelle Fragen geben unsere Fachleute jederzeit gern eine Antwort. Schicken Sie uns einfach eine E-Mail – mit einem Klick auf das Kontaktfeld oben rechts.
