Aufzüge
Auf der Höhe der Zeit
In jeder Minute könnten über eine Milliarde Menschen einen Aufzug nutzen – rein statistisch gesehen. Ohne Aufzüge gäbe es keine Wolkenkratzer, keine Fernsehtürme, keinen Bergbau im großen Stil.
Wir unterstützen Sie in Planung und Entwicklung, Konstruktion, Fertigung und Montage sowie in Betrieb und Instandhaltung von Aufzügen und fördertechnischen Komponenten.
Hier können Sie die Übersicht unserer Standorte (inkl. Telefonnummern) downloaden.
Nach der Betriebssicherheitsverordnung sind Personenaufzüge regelmäßig zu prüfen. Aber auch Aufzüge zum Warentransport: Mit Lasten- und Güteraufzügen werden Waren täglich überall auf der Welt transportiert, ohne Fassaden- und Bauaufzüge ist die Errichtung mehrstöckiger Gebäude schlicht undenkbar. Waren knarrende Paternoster noch vor wenigen Jahrzehnten das A und O der Aufzugstechnik, werden die Aufzüge heute immer schneller, immer leiser, immer belastbarer. Im höchsten Gebäude der Welt in Taiwan rasen sie mit über 60 km/h durch die Schächte, die Anforderungen an Schrauben und Fixierungen, Schienen und Steuerung werden immer größer.
Europaweit: TÜV NORD als „Benannte Stelle“ und „Zugelassene Überwachungsstelle“ (ZÜS)
Unsere Sachverständigen begutachten und prüfen gemäß Aufzugsrichtlinie 95/16/EG und Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Personen- und Lastenaufzüge, Personenumlaufaufzuge (Paternoster), Fassadenaufzüge, Bauaufzüge, Mühlenaufzüge , Behindertenaufzüge und Güteraufzüge. Wir prüfen diese beim Inverkehrbringen, vor der erstmaligen Inbetriebnahme und wiederkehrend nach unterschiedlichen Prüfintervallen. Bei Unfällen und Schadensfällen nehmen wir die Untersuchung vor und erstellen Gefährdungsbeurteilungen nach §3 der Betriebssicherheitsverordnung.
Unser ASIS II-System: Innovative Technologie für Wiederkehrende Prüfungen
Um Wiederkehrende Aufzugsprüfungen schnell und schonend für die Anlage vornehmen zu können, setzen Ingenieure des TÜV NORD ASIS II ein. Das innovative elektronische Prüfsystem basiert auf eigenen Patenten und ermittelt die Sicherheitskennzahlen zum Zustand und zur Entwicklung der Anlage ohne Belastungsgewichte. ASIS II ist die Weiterentwicklung des seit 1994 bewährten ASIS – mit der neuen Version werden über Standardmessgeber künftig auch Anlagen wie Hebezeuge und Druckbehälter geprüft. Die gewichtlose Aufzugsprüfung bei Neuanlagen ist geplant.
Lift-Check – Effektive Investitionen brauchen eine starke Basis
Sie wollen wissen, ob sich die Modernisierung Ihres 20 Jahre alten Aufzugs noch lohnt? Sie planen eine Nutzungsänderung oder benötigen einen Nachweis für die Qualität der durchgeführten Arbeiten und Funktionsfähigkeit Ihrer Aufzugsanlage? Auf all diese Überlegungen gibt es eine gute Antwort: den TÜV NORD LiftCheck! Mit dem TÜV NORD LiftCheck haben Sie als Aufzugsbetreiber die Möglichkeit, den aktuellen Zustand Ihrer Anlage qualifiziert erfassen und bewerten zu lassen. So wissen Sie, wo Ihr System technisch steht und können bevorstehende Investitionen genauer planen. Eine clevere Investition im Vorfeld von Aufzugsmodernisierungen ist der TÜV NORD LiftCheck, z.B. wenn es um aufwendige Änderungen an der Steuerung, am Triebwerk oder am Fahrkorb geht.
Weitere Dienstleistungen:
- Gefährdungsbeurteilungen nach § 3 BetrSichV
- Begutachtung nach Personen- oder Sachschäden sowie gefährlichen Betriebszuständen
- Begutachtung von Einzelkomponenten, z.B. Fernnotrufsysteme
- Sicherheitstechnische Bewertung zur Ermittlung der Prüffristen nach §15 BetrSichV
- Zusammenfassung der Ergebnisse in einem Gutachten bzw. Erstellung eines Prüfplanes
- Konformitätsbewertung
- Bewertung von Gefahrenanalysen
- Baumusterprüfungen von Aufzügen nach Anhang V Richtlinie 95/16/EG
- Zertifizierung von QS Systemen nach Aufzugsrichtline 95/16/EG
- Prüfung zum Inverkehrbringen nach Anhang X Richtlinie 95/16/EG
- Prüfung zum Inverkehrbringen nach Anhang VI Richtlinie 95/16/EG
- Prüfung im Rahmen des Hersteller QS Systems nach Anhang XIII Richtlinie 95/16/EG
- Gutachtliche Stellungnahme zu Ausnahmeanträgen, Änderungen und Ausschreibungen
- Vorprüfung der Konstruktionsunterlagen
- Prüfungen vor Inbetriebnahme nach § 10 und § 14 BetrSichV
- Wiederkehrende Prüfungen nach § 10 und § 15 BetrSichV
- Prüfungen nach Änderungen / wesentlichen Veränderungen
- Erstellen von Prüfbescheinigungen nach BetrSichV
- Festlegung der Prüffristen für Wiederkehrende Prüfungen
- Bewertung von technischen Vorgaben (Ausschreibungsunterlagen)
- Prüfung von Feuerwehraufzügen und Brandfallsteuerungen
Downloads
Häufige Fragen zu Aufzugsanlagen
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Prüfungen als Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS)
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ASIS II - Die Alternative bei der Aufzugsprüfung
BGV A3 Elektrische Sicherheit an Aufzügen
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